Aufnahmebedingungen
Wir empfehlen jedem, der am Sportbetrieb teilnehmen möchte, sich im eigenen Interesse vom Arzt auf Sporttauglichkeit untersuchen zu lassen.
Der Beitrag wird jährlich oder halbjährlich im SEPA-Lastschriftmandat nachschüssig einbehalten. D.h. zum 1.02. eines jeden Jahres oder bei halbjährlicher Zahlweise jeweils am 1.02. und 1.07. eines Jahres. Fällig ist der Beitrag allerdings stets sofort.
Wegen des verhältnismäßig hohen Arbeitsaufwandes wird bei Zahlung per Rechnung eine jährliche Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro erhoben..
Die Gebühren bei Rücklastschriften gehen zu Lasten des Mitgliedes.
Der Sozial- / Niedrigtarif kann vom Vorstand nach Vorlage eines Sozialscheines, bei einer anderen nachzuweisenden finanziellen oder sozialen Härtesituation oder in besonderen Situationen gewährt werden.
Mit der Aufnahme in den TV „Gut Heil“ 1922 Büttgen-Vorst e.V. erklärt sich das Mitglied mit der elektronischen Speicherung seiner vereinsrelevanten Daten einverstanden. Gleiches gilt für Bilddokumentationen. Dieser Einverständniserklärung in diesem Abschnitt kann mit schriftlichem Antrag an den Vorstand widersprochen werden.
Diese „Aufnahmebedingungen und Beitragsordnung“ und die Vereinssatzung werden anerkannt. Eine Kündigung muss schriftlich, spätestens 4 Wochen vorher, zum Ende eines Kalenderhalbjahres erfolgen. Es gilt der Poststempel oder das Abgabedatum.
Gerichtsstand ist Neuss.
TV „Gut Heil“ 1922 Büttgen-Vorst e.V.